Verstehen und verstanden werden: Das ist für viele Menschen eine große Herausforderung, vor allem wenn Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder Bildungsnachteile im Spiel sind. Eine Lösung für dieses Problem sind Informationen in Leichter Sprache: Eine zussätzliche Textversion, die mit kurzen Sätzen, zusätzlichen Erklärungen und dem Verzicht auf Fremdwörter maximal verständlich und barrierefrei ist. Ein etabliertes Instrument im Bereich Barrierefreiheit – aber gleichzeitig ein aufwändiges und teures! Automatisierte Übersetzungs-Tools für Leichte Sprache machen sich neuste Technologien zu nutze, um Texte auf Knopfdruck barrierefrei zu machen und die Kosten für diesen Prozess drastisch zu senken. Trotzdem entstehen natürlich Lizenzgebühren für ein solches Tool, die es zu stämmen gilt, wenn barrierefreie Texte angeboten werden sollen, z.B. in Flyern oder auf Webseiten.
Um die Kosten zu Reduzieren, bieten sich Förderungen an, die bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen unterstützen. Einige möchten wir Ihnen vorstellen, beginnend mit dem Landesaktionsplan “einfach machen” in Sachsen-Anhalt: Einer Fördermöglichkeit, um den Einsatz von Leichte Sprache Übersetzungs-Tools zu erleichtern.
Im Rahmen einer Förderung des Landesaktionsplans “einfach machen” können öffentliche Angebote und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden – und das mit einer Förderung von bis zu 90%! Diese gilt für Investitionen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit beitragen. Der Einsatz automatisierter Übersetzungs-Tools für Leichte Sprache kann zur “Herstellung von Barrierefreiheit” gemäß § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt ein gefördertes Vorhaben darstellen.
Die Förderung sieht vor, dass bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000 je Vorhaben, übernommen werden können. Dabei ist ein Eigenanteil von 10% zu tragen. Hier besteht nicht nur die Möglichkeit, den Bezug eines Übersetzungstools fördern zu lassen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Eigenarbeit beim Übersetzen anzurechnen und somit den Eigenanteil zu reduzieren. Eigenarbeit kann zum Beispiel ein händischer “Check” des Texts sein oder das Einpflegen des Textes in das Layout einer Webseite sein.
Die Förderung kann von Gebietskörperschaften wie Landkreisen oder Kommunen, aber auch von juristischen Personen des privaten Rechts wie Stiftungen, Unternehmen oder Behindertenwerkstätten beantragt werden. Ausgeschlossen sind Landeseinrichtungen wie Ämter oder Behörden.
Für die Beantragung der Förderung müssen unter anderem folgende Angaben im Antrag gemacht werden: Eine Beschreibung des Projekts oder der Maßnahme, eine Definition der konkreten Ziele der Maßnahme, eine Begründung des Bedarfs für das zu fördernde Projekt sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan. Es ist also wichtig, die geplante Maßnahme genau zu beschreiben und zu begründen, warum eine Förderung notwendig ist. Dabei unterstützen wir Sie gern, wenn Sie sich für einen Einsatz von SUMM als Übersetzungstool entscheiden.
Zusammenfassend freuen wir uns über ein zielgerichtetes Förderinstrument, mit dem Organisationen in Sachsen-Anhalt den Einsatz von automatisierten Übersetzungs-Tools für Leichte Sprache zu großen teilen finanzieren und aufwandsarm einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten können!
Sie haben Fragen oder möchten sich über eine Förderung informieren?
E-Mail: jasmini@summ-ai.com
Telefon: +49 176 343 246 17
Weiterführende Links und Quellen:
Allgemeine Informationen zur Förderung
Zum Antragsformular
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