Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz 2025





















Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen. §12 und §17 der BFSG-Verordnung machen unmissverständlich klar: Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Sprachliche Barrierefreiheit ist dabei zentral und rechtlich verpflichtend.


Was bedeutet sprachliche Barrierefreiheit?
Sprachliche Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von Sprachniveau, Lesekompetenz oder kognitiven Fähigkeiten, Informationen selbstständig verstehen und nutzen können. Dafür müssen Inhalte in klarer, verständlicher Sprache aufbereitet werden.
Besonders relevant sind dabei:
Anleitungen
Vertragsunterlagen
Service-FAQs
Kundenkommunikation
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Kundenkommunikation
Kurz gesagt:
Alle Informationen, die Nutzer:innen zum Verstehen,
Bedienen oder Entscheiden benötigen, müssen sprachlich zugänglich sein.
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Klare Kommunikation reduziert Rückfragen, minimiert Missverständnisse und entlastet den Kundenservice.
Gelebte Inklusion als Teil Ihrer Marke
Barrierefreie Sprache zeigt gelebte soziale Verantwortung, stärkt Ihre Marke und macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.
Verständliche Kommunikation
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FAQs
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, digitale und physische Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen dazu barrierefrei bereitzustellen. Konkret bedeutet das, die Produkte und Dienstleistungen müssen zugänglich, nutzbar und verständlich für alle Menschen gestaltet sein.
Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen?
Ja , wenn Sie Produkte oder Services anbieten, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
Produkte: Computer, Tablets, Smartphones, E-Book-Reader. Fernseher mit Internetzugang, Selbstbedienungsterminals (Geldautomat, Fahrkartenautomat, Check-in)
Dienstleistungen: Telekommunikationsdienste (z. B. Sprachtelefonie, Messenger), E-Books & digitale Inhalte, Bankdienstleistungen, Onlinehandel (E-Commerce), Personenbeförderungsdienste (z. B. Ticketsysteme im ÖPNV)
* ausgenommen sind Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.
Was muss bis zum 28. Juni 2025 konkret umgesetzt werden?
Bis zu diesem Stichtag sind Unternehmen verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen:
- Verständliche Informationen bereitstellen
Produktinformationen, Anleitungen und sonstige Inhalte müssen in Einfacher oder Leichter Sprache sowie in barrierefreien Formaten (z. B. für Screenreader) verfügbar sein. - Webseiten und Apps barrierefrei gestalten
Digitale Angebote müssen den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA entsprechen. Dazu gehören u. a. ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Textalternativen für Bilder und skalierbare Schriftgrößen. - Barrierefreie Produkte und Services entwickeln
Sowohl digitale als auch physische Produkte und Dienstleistungen müssen intuitiv und ohne Hürden nutzbar sein – für alle Menschen.
Barrierefreiheit dokumentieren
Die ergriffenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Was bedeutet sprachliche Barrierefreiheit?
Informationen müssen so verständlich formuliert sein, dass auch z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringer Lesekompetenz sie verstehen. Dies geht beispielsweise durch Inhalte in Leichter und Einfacher Sprache.
Wie kann ich sprachliche Barrierefreiheit einfach umsetzen?
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Welche Inhalte sollten in Leichter oder Einfacher Sprache angeboten werden?
Insbesondere Produktinformationen, Formulare, Anleitungen, Vertragsdokumente, Webseiten-Texte und Service-FAQs. Im Prinzip, alle Informationen, die Nutzer:innen beim Verständnis helfen.
Wie funktioniert SUMM AI und wo kann ich es nutzen?
Das SUMM AI KI-Tool ist sowohl als Web-App, Word Add-in, CMS-Plugin als auch via REST-API in jedem beliebigen System nutzbar. Einfach Text eingeben, Sprachebene auswählen – fertig.
Ist die Nutzung von SUMM AI datenschutzkonform?
Ja, die Nutzung des SUMM AI Tools ist vollständig DSGVO-konform und läuft auf ISO-zertifizierten Servern in Europa. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
Sie haben Interesse
oder Fragen?
Stellen Sie Fragen in einem unverbindlichen Gespräch oder
lesen Sie die wichtigsten Punkte in unserer Infobroschüre.

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