1. Leichte Sprache in der Verwaltung: Förderprogramme für Kommunen
einfach machen (Sachsen-Anhalt)
Das Förderprogramm „einfach machen – Landesaktionsplan 2.0“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte zur Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe – z. B. Schulungen, Publikationen oder Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen für öffentliche Angebote. Förderfähig sind interne und externe Maßnahmen zur Sensibilisierung, Kommunikation oder digitalen Zugänglichkeit. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent, max. 50.000 Euro. Anträge können laufend bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Fonds Barrierefreiheit (Schleswig-Holstein)
Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur barrierefreien Kommunikation. Besonders relevant: Kommunale Websites oder Formulare, die in Leichte Sprache übertragen werden. Arztpraxen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten (Webprojekte z. B. mit bis zu 40.000 Euro). Die Antragstellung erfolgt über das Sozialministerium.
Hinweis: Anträge können ab dem Jahr 2026 wieder gestellt werden.
ThüBaFF (Thüringen)
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) unterstützt gezielt Vorhaben zur digitalen und sprachlichen Zugänglichkeit – darunter auch Übersetzungen in Leichte Sprache, etwa für Webseiten, Bescheide oder Broschüren. Förderfähig sind sowohl interne Prozesse (z. B. Schulungen) als auch externe Leistungen (z. B. Software-Lösungen wie SUMM AI). Die Förderquote liegt bei 50 – 80 Prozent, je nach Projektumfang und Zielgruppe. Besonders attraktiv: Kommunen mit einem Aktionsplan für Inklusion erhalten höhere Zuschüsse (bis 110.000 Euro). Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.
Hinweis: Für das laufende Programmjahr gilt derzeit ein Antragsstopp.
2. Förderung für soziale Träger und gemeinnützige Organisationen
Aktion Mensch – Mikroförderung Leichte Sprache
Die Aktion Mensch fördert mit der Mikroförderung „Barrierefreiheit für alle“ kleine Projekte, die Barrieren abbauen – etwa bauliche Umbauten, barrierefreie Webseiten oder technische Hilfsmittel. Gefördert werden bis zu 5.000 Euro mit 100 % Zuschuss, eine Eigenbeteiligung ist nicht nötig. Anträge können von gemeinnützigen Organisationen online gestellt werden.
Inklusionsscheck NRW
In Nordrhein-Westfalen können gemeinnützige Initiativen jährlich pauschal 2.000 Euro erhalten, etwa für Übersetzungen in Leichte Sprache, Schulungen oder barrierefreie Veranstaltungen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig, das Verfahren ist bewusst niedrigschwellig. Das Budget ist allerdings begrenzt – frühe Antragstellung ist empfehlenswert.
3. Leichte Sprache im Unternehmenskontext: Wo es Förderung gibt
Zwar sind viele Programme auf gemeinnützige Träger ausgerichtet – doch einige Förderlinien stehen auch privatwirtschaftlichen Unternehmen offen, sofern Leichte Sprache als Mittel zur Barrierefreiheit oder Kundenorientierung eingesetzt wird.
ThüBaFF für Unternehmen (Thüringen)
Unternehmen mit Sitz in Thüringen können über ThüBaFF Fördermittel für verständliche Kommunikation beantragen – etwa für barrierefreie Webseiten, Broschüren oder digitale Übersetzungstools wie SUMM AI. Die Förderquote liegt meist bei 50 – 70 Prozent, abhängig von Unternehmensgröße und Maßnahme.
Fonds SH für Arztpraxen und kleine Betriebe
In Schleswig-Holstein profitieren auch kleinere Praxen oder Unternehmen von Förderungen für digitale Barrierefreiheit – inklusive Leichter Sprache. Gefördert wird etwa die sprachlich vereinfachte Gestaltung von Websites oder Terminformularen. Maximalbetrag: 40.000 Euro.
4. Übersicht der Förderungen
Eine Kurzübersicht zu den oben aufgelisteten Programmen finden Sie hier:
5. Weitere Fördermöglichkeiten: Wo sich individuelle Recherche lohnt
Neben den gezielt auf Leichte Sprache ausgerichteten Programmen lohnt sich auch ein Blick auf übergeordnete Förderinstrumente, die Inklusion, Teilhabe oder barrierefreie Kommunikation im weiteren Sinne unterstützen. Denn je nach Projektkontext kann Leichte Sprache auch als Teilmaßnahme innerhalb größerer Vorhaben förderfähig sein – etwa bei Digitalisierung, Bildung, Sozialarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit.
Förderdatenbank des Bundes
Ein zentraler Anlaufpunkt ist die Förderdatenbank des Bundes (herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Sie bietet einen umfassenden Überblick über Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU – von kleinen Projektzuschüssen bis hin zu umfassenden Strukturfonds. Wer z. B. Vorhaben in der inklusiven Bildung, digitalen Barrierefreiheit oder kommunalen Teilhabe plant, kann hier gezielt nach Programmen suchen, in denen Leichte Sprache als förderfähiger Bestandteil gilt.
Tipp: Bei der Suche helfen Begriffe wie „Inklusion“, „Teilhabe“, „barrierefreie Kommunikation“, „digitale Teilhabe“ oder „Bildung“. Leichte Sprache ist nicht immer explizit benannt, aber oft implizit förderfähig.
EU-Programme und internationale Förderung
Auch europäische Förderinstrumente wie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), CERV („Citizens, Equality, Rights and Values“) oder grenzüberschreitende Programme wie Interreg können Leichte Sprache als Maßnahme fördern – etwa im Kontext von Antidiskriminierung, bürgernaher Kommunikation oder sozialer Integration. Diese Programme richten sich oft an Organisationen mit Erfahrung in der Projektabwicklung und verlangen detaillierte Anträge – bieten dafür aber hohe Fördersummen.
Regionale und themenspezifische Programme
Darüber hinaus gibt es zahlreiche länderspezifische Förderprogramme, etwa zur Digitalisierung öffentlicher Kommunikation, zur barrierefreien Verwaltungsmodernisierung oder zur inklusiven Stadtentwicklung. Auch Stiftungen, Lotterie-Förderungen oder Sozialfonds (z. B. von Sparkassen, Aktion Mensch oder Landesstiftungen) fördern niedrigschwellige Kommunikation, wenn sie zur Teilhabe beiträgt.
6. Förderstrategie: So nutzen Sie Ihre Chancen
Wenn Sie Leichte Sprache systematisch einsetzen möchten, lohnt sich ein schrittweiser Ansatz:
- Klein starten: Beginnen Sie mit einem Pilotprojekt – z. B. der Übersetzung Ihrer Website-Startseite oder eines häufig genutzten Formulars.
- Fördermittel sichern: Nutzen Sie Mikroförderungen ohne Eigenanteil (z. B. Aktion Mensch) für erste Erfahrungen.
- Skalieren mit KI: Tools wie SUMM AI bieten skalierbare Lösungen für Leichte Sprache und sind häufig als digitale Maßnahme förderfähig.
- Langfristig denken: Viele Förderprogramme unterstützen nur, wenn Leichte Sprache strukturell geplant ist – z. B. als Teil eines Aktionsplans oder eines Digitalprojekts.
7. Leichte Sprache mit SUMM AI: Förderfähig und skalierbar
Fazit: Leichte Sprache wird 2025 gezielt gefördert
Nicht jedes Förderprogramm nennt Leichte Sprache ausdrücklich – aber in vielen Fällen ist sie förderfähig als Teil einer größeren Maßnahme. Wer gezielt sucht oder sich beraten lässt, kann auch außerhalb der bekannten Programme Unterstützung erhalten. Ein Blick in die Förderdatenbank oder ein Gespräch mit Fördermittelberatern lohnt sich daher in jedem Fall.
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