SUMM AI Community-Stammtisch Vol. 7: Der Bericht
November 25, 2024
Bildschirmfoto eines Zoom-Meetings: Verschiedene Teilnehmer in kleinen Videofenstern

„All I want for Christmas is SUMM AI“ – na gut, fast. Aber Spaß beiseite: In unserer Novemberedition waren wir bei SUMM AI bereits in Weihnachtsstimmung und haben zunächst die Frage geklärt: Was ist euer liebster Weihnachtsfilm? 

Außerdem gab es spannende neue Features aus unserem Tool, die gerade mit Kund:innen getestet werden, und last but not least ein wichtiges Thema: die Rechtssicherheit von Texten in Leichter Sprache. 

Wir haben das Wichtigste in Kürze für Sie zusammengefasst. 

Thema 1: Neue Funktionen im SUMM AI Tool – exklusiv für Beta-Nutzer:innen

Zum Auftakt der 7. Edition unseres Stammtisches sind wir mit dem wichtigsten Thema gestartet: unsere neuen Funktionen. Unser Entwicklungsteam arbeitet seit Monaten fleißig daran, und nun dürfen wir auch mit Test-Nutzer:innen starten. Beim Stammtisch hat Tobi (Customer Success Manager bei SUMM AI) die neuen Funktionen vorgestellt.  

1. Erweiterung der Bildersuche

  • Einfach Textabschnitte markieren, und schon startet die automatische Bildersuche. 
  • Passende Bildvorschläge für Leichte-Sprache-Illustrationen werden direkt angezeigt. 
  • Das spart Zeit und macht Ihre Inhalte noch barrierearmer.  

2. Feststehende Begriffe aus der Übersetzung ausschließen

    • Definieren Sie Wörter oder Phrasen, die nicht übersetzt werden sollen – ideal für Fachbegriffe oder organisationsspezifische Namen. 
    • Tipp: Begriffe können auch im Hintergrund per Excel-Liste hochgeladen werden, um konsistente Übersetzungen und Corporate Identity sicherzustellen. Dazu einfach eine kurze E-Mail an uns senden.  

    Interesse? Beta-Tester:innen können die neuen Funktionen ab sofort ausprobieren. Dazu einfach dem Link folgen und eine kurze Nachricht an Tobias Thieme (Customer Success) schreiben.
    ➡️ Jetzt neue Funktionen testen

    Thema 2: Rechtssicherheit bei Texten in Leichter Sprache

    Ein heiß diskutiertes Thema: Können Texte in Leichter Sprache rechtlich bindend sein? Unsere Sprachexpertin Friederike klärte auf.

    Gerade was das Thema rechtliche Texte betrifft – sei es für Anträge, Formulare oder AGBs – ist der Bedarf an Texten in Leichter Sprache hoch. Wir alle kennen das Problem:  
    Man möchte ein Produkt erwerben und versucht vergeblich die AGBs zu verstehen. Man möchte einen Antrag beim Amt einreichen oder einfach nur ein Formular korrekt ausfüllen. Um dies zu tun sollte man aber am besten Jura, Verwaltungswissenschaften oder Finanzen studiert haben. Nur um auf der sicheren Seite zu sein..

    Unsere Sprachexpertin trifft es auf den Punkt:  

    „Wenn ich mit meinem Germanistikstudium bei amtlichen Anträgen nicht verstehe, was von mir verlangt ist, wer bitte soll das denn dann verstehen?“, fasst Friederike die Problematik gut zusammen.  

    Fakt ist: Der Bedarf an Texten in Leichter oder Einfacher Sprache ist gerade für Fach- und Rechtstexte besonders hoch.  
    Doch die Frage vor der die Kommunikationsabteilungen der Behörden, Ministerien, Wohlfahrtsverbände oder auch der Unternehmen stehen ist: Sind die Texte in Leichter Sprache denn überhaupt rechtssicher?  

    Die kurze Antwort lautet: Nein.
    Texte in Leichter Sprache haben keine eigenständige rechtliche Verbindlichkeit. Das hat mehrere Gründe: 

    1. Die Übersetzung juristischer Feinheiten ist sehr komplex, und die Vereinfachung des Textes kann nicht immer alle Details abbilden.

    2. Aufgrund der hohen Informationsdichte von juristischen Texten werden Übersetzungen in Leichter Sprache oft um ein Vielfaches länger. Die Übersetzung muss im Nachgang gekürzt werden. Die vermittelte Information bleibt zwar grundsätzlich dieselbe, jedoch ist der juristische Informationsgehalt ein anderer. 

      Heißt das jetzt, juristische Texte können gar nicht in Leichte Sprache übersetzt werden?
      Doch. 

      Die Lösung: Ergänzende Texte in Leichter Sprache
      Um die Inhalte trotzdem in Leichter Sprache zugänglich zu machen, bietet sich die folgende Option an: Rechtlich bindende Originaltexte bleiben erhalten, während Versionen in Leichter Sprache als ergänzende Erklärung dienen. 

      Ein gelungenes Beispiel zeigt der Kreis Ostholstein: Hier wird klar gekennzeichnet, welches der bindende Text ist und welche Inhalte als Hilfestellung in Leichter Sprache dienen. 

      Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, helfen wir Ihnen gerne.  

      Nächster Stammtisch

      Sie möchten beim nächsten Mal ebenfalls beim Stammtisch dabei sein? 
      Am 14. Januar ist es so weit, wie immer von 12:00-13:00 Uhr. 

      Bis Januar vergeht noch etwas Zeit. Verbringen Sie diese doch in unserem SUMM AI Forum! Hier können sich SUMM AI-Nutzende zu Best Practices, Ideen und Fragen rund um das Thema Leichte und Einfache Sprache austauschen. Sprechen Sie uns gern darauf an! 

      Bis zum nächsten Mal!