Eine detaillierte Analyse der gesetzlichen Verpflichtung zu Barrierefreiheit
im öffentlichen Sektor
Whitepaper: Rechtliche Aspekte der Sprachvereinfachung
durch KI in der Öffentlichen Verwaltung
BGG, BITV 2.0, UN-BRK – was bedeuten diese rechtlichen Grundlagen für die öffentliche Verwaltung? Wir klären auf, welche Verpflichtungen es gibt und wie diese umgesetzt werden können.
Die Leichte-Sprache-Pflicht im öffentlichen Sektor ist ein wichtiger Schritt, um Informationen für alle zugänglich und verständlich zu machen. Besonders im digitalen Zeitalter steht die Verwaltung vor der Herausforderung, komplexe Rechts- und Verwaltungstexte so aufzubereiten, dass sie auch von Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Lesefähigkeiten verstanden werden können.
Ein Kurzgutachten der Technischen Universität München, das im Rahmen des Projekts „RechTech“ am Lehrstuhl für Recht, Wissenschaft und Technik erstellt wurde, beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, wie moderne Technologien wie SUMM AI dazu beitragen können, dieser Verpflichtung nachzukommen. Unser Artikel fasst die Ergebnisse der Studie von Prof. Dr. Christian Djeffal und Verena Müller zusammen.
Wer profitiert von Leichter und Einfacher Sprache?
Leichte und Einfache Sprache sind Formen der Sprachvereinfachung, die Barrieren in der Kommunikation abbauen. Während Einfache Sprache lediglich die Komplexität reduziert und einen größeren Wortschatz sowie etwas anspruchsvollere Strukturen erlaubt, folgt Leichte Sprache strengen Regeln, um eine noch höhere Verständlichkeit zu gewährleisten. Beide Konzepte haben das Ziel, allen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Von diesen sprachlichen Vereinfachungen profitieren insbesondere:
- Menschen mit Lernbehinderungen (z. B. Intelligenzminderung, Dyslexie),
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz, Down-Syndrom),
- Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen (z. B. Depression, Posttraumatische Belastungsstörung),
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen (z. B. Zugewanderte oder Personen mit geringer Schulbildung).
Laut der Leo-Studie 2018 verfügen etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland über Lese- und Schreibfähigkeiten auf Vierte-Klasse-Niveau oder schlechter. Diese Zahl zeigt den dringenden Bedarf an klarer und verständlicher Kommunikation, insbesondere in behördlichen Texten, die für viele oft zu komplex sind.
Doch der Nutzen einer Leichte-Sprache-Pflicht geht weit über diese Gruppen hinaus. Ältere Menschen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. durch Stress oder Krankheit) und neu Zugewanderte profitieren ebenso. Selbst Menschen ohne dauerhafte Beeinträchtigungen, etwa jene mit wenig Erfahrung im Umgang mit Verwaltungstexten, benötigen manchmal verständlichere Informationen.
In einer globalisierten und diverser werdenden Gesellschaft sind Sprachvereinfachungen ein universelles Werkzeug, das Inklusion fördert. Sie verringern Missverständnisse, erleichtern informierte Entscheidungen und stärken das Vertrauen in Institutionen. Studien belegen zudem, dass vereinfachte Kommunikation effizienter ist, da sie die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Fehlerquote senkt – ein Vorteil, der auch im Geschäfts- und Verwaltungsbereich spürbar ist.
Leichte und Einfache Sprache sind daher keine nette Ergänzung, sondern ein unverzichtbares Zusatzangebot, das komplexe Informationen zugänglich macht und allen Beteiligten zugutekommt.
Die Gesetzeslage: UN-BRK, BGG & BITV 2.0
Die Leichte-Sprache-Pflicht im öffentlichen Sektor besteht, jedoch nur in begrenztem Umfang. Sie basiert auf einer Reihe gesetzlicher und internationaler Vorgaben, die darauf abzielen, allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu ermöglichen:
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Diese internationale Vereinbarung fordert Barrierefreiheit und Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderung. Die UN-BRK wurde von Deutschland 2009 ratifiziert und gilt seitdem als verbindliche Grundlage. Sie verpflichtet staatliche Stellen, Inklusion und Barrierefreiheit proaktiv zu fördern. Dafür sollen geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen getroffen werden. Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Sprachvereinfachungen angewiesen sind, kann daraus ein Anspruch auf Kommunikation in Leichter und Einfacher Sprache resultieren.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz gilt unmittelbar für alle Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Das BGG regelt die Nutzung von Leichter Sprache in behördlichen Dokumenten und Bescheiden auf Verlangen. Insbesondere § 11 BGG hebt hervor, dass Behörden in verständlicher Weise kommunizieren müssen. In besonderen Fällen, z. B. bei wichtigen behördlichen Informationen, kann daraus eine Leichte-Sprache-Pflicht entstehen.
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Sie schreibt die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen vor. Insbesondere Startseiten müssen barrierefrei gestaltet sein und wesentliche Inhalte leicht verständlich darstellen. Leichte Sprache ist ein wichtiger Bestandteil, um dieses Ziel zu erreichen.
Was die Gesetze konkret verlangen
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, wesentliche Inhalte wie Navigationselemente und Erklärungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereitzustellen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erweitert diese Anforderungen auf die analoge Behördenkommunikation: Menschen mit Behinderung haben das Recht, Bescheide oder andere Dokumente auf Wunsch in verständlicher Sprache zu erhalten. Wenn diese Formulierung nicht ausreicht, muss auch eine Übersetzung in Leichte Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich regeln die §§ 12 ff. BGG in Verbindung mit § 4 der BITV 2.0, dass Inhalte wie Broschüren, Faltblätter oder Bescheide verstärkt in Leichter Sprache angeboten werden sollen. Hierbei wird zwischen Ex-ante- und Ex-nunc-Pflichten unterschieden:
- Ex-ante-Pflichten bedeuten, dass diese barrierefreien Inhalte bereits präventiv, also ohne dass eine Aufforderung erfolgt, zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies betrifft die proaktive Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache, bevor jemand darauf angewiesen ist.
- Ex-nunc-Pflichten hingegen erfordern eine reaktive Bereitstellung: Öffentliche Stellen müssen auf Anfrage hin Dokumente in Leichter Sprache übersetzen, wenn dies von einer betroffenen Person gewünscht wird.
Zusätzlich spielen die Gleichheitssätze des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 1 und 2 GG) eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung der Barrierefreiheit in der Kommunikation. Der Anspruch auf Barrierefreiheit ist dabei vor allem zugunsten von Menschen mit Behinderung formuliert. Gleichzeitig müssen Behörden jedoch auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen, was bedeutet, dass die Bereitstellung barrierefreier Inhalte in einem angemessenen Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen stehen sollte.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Öffentliche Stellen müssen barrierefreie Kommunikation sicherstellen, insbesondere bei wesentlichen Informationen wie rechtlichen Erklärungen oder Verwaltungsverfahren.
- Leichte Sprache ist nicht für alle Inhalte vorgeschrieben, wird jedoch zunehmend als Standard für barrierefreie Kommunikation angesehen.
Der Einsatz von KI für Leichte und Einfache Sprache
Moderne Technologien wie SUMM AI können öffentlichen Verwaltungen helfen, die Leichte-Sprache-Pflicht effizient umzusetzen. Das KI-gestützte Tool erstellt Rohübersetzungen in Leichte Sprache und orientiert sich dabei an anerkannten Standards wie der BITV 2.0 sowie den “Empfehlungen für Leichte Sprache” (DIN SPEC 33429) des Deutschen Instituts für Normung und den DIN-Normen für Einfache Sprache (DIN ISO 24495-1 und DIN 8581-1).
Wie funktioniert SUMM AI?
SUMM AI verwendet eine Kombination aus regelbasierten Systemen und maschinellem Lernen, um qualitativ hochwertige Übersetzungen zu erstellen. Dabei wird die KI auf Basis von Daten trainiert, die speziell auf die Anforderungen Leichter Sprache abgestimmt sind. Das Ergebnis sind Rohübersetzungen, die dann von geschulten Anwender:innen nachbearbeitet werden.
Wie KI die Leichte-Sprache-Pflicht revolutioniert
Künstliche Intelligenz (KI), wie etwa SUMM AI, verändert die Art und Weise, wie Behörden die Leichte-Sprache-Pflicht umsetzen können – und das nachhaltig.
Die Vorteile von KI-Lösungen wie SUMM AI auf einen Blick:
SUMM AI kombiniert regelbasierte Ansätze mit maschinellem Lernen, um Texte effizient und zielgruppengerecht zu übersetzen. Besonders bei rechtlichen und technischen Inhalten hat sich diese Lösung bewährt. Behörden profitieren von einem deutlich geringeren Zeit- und Kostenaufwand, während gleichzeitig mehr Inhalte in Leichter Sprache bereitgestellt werden können.
SUMM AI wird kontinuierlich weiterentwickelt, wobei Nutzer:innenfeedback eine zentrale Rolle spielt. Diese iterative Optimierung stellt sicher, dass die Qualität der Übersetzungen kontinuierlich steigt und die Lösung auch wachsenden Anforderungen gerecht wird.
Praxisbeispiel: Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg konnte durch den Einsatz von SUMM AI ihre Übersetzungskosten für Pressemitteilungen um 90 Prozent senken und den Zeitaufwand erheblich verringern. Diese Einsparungen ermöglichen es, zusätzliche Texte barrierefrei zu gestalten und somit die Anforderungen der Leichte-Sprache-Pflicht besser zu erfüllen.
BFSG 2025: Ein Ausblick
Ab 2025 erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit auch auf private Unternehmen. Das bedeutet, dass auch Banken, E-Commerce-Plattformen und andere private Anbieter:innen barrierefreie Informationen bereitstellen müssen. Daraus ergibt sich natürlich auch eine Leichte-Sprache-Pflicht.
Was bedeutet das für öffentliche Verwaltungen?
Öffentliche Verwaltungen können ihre Vorreiterrolle in der Umsetzung von Barrierefreiheit weiter ausbauen. Der Einsatz von SUMM AI kann helfen, zukunftsweisende digitale Lösungen zu implementieren und die wachsenden Anforderungen zu erfüllen.
Darüber hinaus profitieren auch private Akteurinnen und Akteure von den Erfahrungen der öffentlichen Verwaltung. Durch die Nutzung bewährter Technologien und Methoden kann der Zugang zu Informationen für alle Menschen verbessert werden. Dies unterstützt nicht nur die Inklusion, sondern fördert auch Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Herausforderungen und Chancen
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei der Integration von KI für Leichte Sprache:
- Datenqualität: Das Training der KI erfordert hochwertige, zielgruppengeprüfte Daten.
- Menschliche Nachbearbeitung: Automatisierte Übersetzungen können nicht alle Nuancen erfassen. Die Qualitätssicherung durch Fachleute bleibt unerlässlich.
- Akzeptanz: Mitarbeiter:innen müssen geschult werden, um mit KI-Tools effektiv arbeiten zu können. Hierfür bietet SUMM AI Schulungen an, die von zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern durchgeführt werden.
Gleichzeitig bietet die Nutzung von SUMM AI enorme Vorteile:
1. Wirtschaftlichkeit: Mit SUMM AI können Übersetzungskosten erheblich gesenkt werden.
2. Effizienz: Der Zeitaufwand pro Text kann drastisch verringert werden. Dies entlastet das Personal und ermöglicht eine breitere Bereitstellung barrierefreier Inhalte.
3. Innovationsförderung: Der technologische Fortschritt trägt dazu bei, Barrierefreiheit als Standard zu etablieren.
Die fortschreitende Digitalisierung und die Entwicklung leistungsfähiger Künstlicher Intelligenz eröffnen zudem neue Möglichkeiten, die Einhaltung von Barrierefreiheit systematisch zu verbessern. So könnte in Zukunft die Übersetzung in Leichte Sprache vollständig automatisiert werden, während die Nachbearbeitung durch Menschen weiter optimiert wird.
Fazit
Eine generelle Leichte-Sprache-Pflicht gibt es nicht, doch in vielen Bereichen – insbesondere bei wichtigen behördlichen Informationen und digitalen Angeboten – besteht eine klare rechtliche Verpflichtung. Die Umsetzung hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Bedürfnissen der Zielgruppe ab.
Die Verpflichtung zur Leichten und Einfachen Sprache ist jedoch mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe: Sie ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt Zugang zu Informationen haben. Moderne Werkzeuge wie SUMM AI unterstützen Behörden dabei, diese Anforderungen effizient und ressourcenschonend umzusetzen.
Durch die Kombination von KI-gestützter Verarbeitung und menschlicher Nachbearbeitung können barrierefreie Texte entstehen, die wirklich alle erreichen. Dies zeigt nicht nur den technologischen Fortschritt, sondern auch das gesellschaftliche Engagement für eine gerechtere und inklusivere Zukunft.